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    Kredit und Finanz Lexikon G

    Geldausleihungen
    Mehr zum Thema Geldausleihen oder Geldausleihungen finden Sie auch unter der definition Kredit

    geldwertgeschützte Anlagen
    hierbei versteht man Anlageformen die nicht direkt von einer Inflation oder anderen Steuerlichen benachteiligungen betroffen sind. Die am häufig genutzte Form von geldwertgeschützte Anlagen ist der Immobilienfond denn besondes bei den offene Immobilienfonds sind idR. die Objekt im Ausland, also nicht vom Deutschen Steuersatz betroffen und zudem bleibt der Immobilienwert auch bei Inflationen erhalten. Daher spricht man bei Immobilienfonds auch von geldwertgeschützte Anlagen.

    Gesamtschuldner
    Als Gesamtschuldner haften mehrere Darlehensnehmer eines Darlehens. Alle diese Personen sind Schuldner derselben Zahlungsverpflichtung und unabhängig von den anderen Schuldnern zur vollen Zahlung des ausstehenden Betrages verpflichtet.
    In der Regel fordert der Kreditgeber Zahlung durch den zahlungskräftigsten Schuldner. Sämtliche Schuldner bleiben zur Leistung verpflichtet, bis die Schuld vollständig erbracht ist. Hat einer der Gesamtschuldner die Zahlung gegenüber dem Kreditgeber geleistet, ist die Forderung des Kreditgebers gegenüber allen anderen erloschen. Jedoch ist der Schuldner, der die Schuld erbracht hat berechtigt, von den anderen Schuldnern Ausgleich zu verlangen.

    Girokonto
    Von einem Kreditinstitut geführtes Konto, welches zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dienen soll. Der Kontoinhaber verfügt über das Konto durch Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Barabhebungen etc. Bei Vereinbarung eines Dispositionskredits, kann das Girokonto zu überzogen werden. In diesem Fall wird ein Kredit bis zum vereinbarten Limit gewährt.

    Gläubiger
    Person (auch Unternehmen), die eine bestimmte Leistung oder auch Geldmittel von einer anderen Person, dem Schuldner, einfordern kann. Der Begriff „Gläubiger“ kommt von „glauben“.

    Großkredite
    bezeichnet Kreditsummen die 15 Prozent des haftenden Eingenkapitals eine Kreditinstitut oder einer Bank überschreiten. Solche Großkredite sind vom Kreditwesengesetz geregt und müssen bei der Bundesbank gemeldet werden. Besonders große Kredite die über eine Million gehen sind in jedem Fall der Bundesbank zu melden. Die Großkreditarten werden auch selten an Privatpersonen vergeben, es sind größtenteils Kredite die anderen Ländern oder Staaten zugeteilt werden.

    Grundpfandrecht
    Im Grundbuch eingetragene und auf Zahlung einer Geldsumme gerichtete Rechte an Grundstücken, die dem Gläubiger vom Schuldner eingeräumt werden. Bei eingeräumten Rechten kann es sich um Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden handeln. Falls der Pfandgeber seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt hat der Pfandnehmer das Recht das Grundpfand zu verwerten.

    Grundschuld
    Dient der Absicherung eines Kredits, ist aber rechtlich von diesem unabhängig. Durch eine Grundschuld wird dem (Darlehens-) Gläubiger eine dingliche Sicherheit an einem Grundstück gewährt. Kommt der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, werden solche Grundstücke in der Regel versteigert. Auf ein Grundstück können mehrere Grundschuldner eingetragen sein.