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Großkredite - große Kredite

bezeichnet Kreditsummen die 15 Prozent des haftenden Eingenkapitals bei einm Kreditinstitut oder einer Bank überschreiten.
Solche Großkredite sind vom Kreditwesengesetz geregelt und müssen bei der Bundesbank gemeldet werden. Besonders große Kredite die über eine Million gehen sind in jedem Fall der Bundesbank zu melden.
Die Großkreditarten werden auch selten an Privatpersonen vergeben, es sind größtenteils Kredite die anderen Ländern oder Staaten zugeteilt werden.

Der Bundeskredit hat im Grunde nichts direkt mit einem Großkredit zu tun. Denn der Bundeskredit richtet sich in erster Linie an kleine und Mittlere Firmen ode Existensgründer und dient dazu die Deutsche Wirtschaft an zu kurbeln.
Im Immobilienkredit spricht man zwar auch von großen Krediten, aber die werden in der Regel als Mittel- oder Langfristige Kredite an die Kunden weiter gegeben.