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Der Kreditvertrag

Der Kreditvertrag Am Anfang jedes Kreditvertrag steht ein Kreditantrag.
Im Internet gibt es eine Vielzahl von Kreditantragsformularen die der erste Schritt zum verbindlichen Kreditvertrag sind. Der online Kreditantrag ist schnell ausgefüllt und wird zum Kreditvermittler weiter geleitet. Je nach Kreditart erhält man teilweise innerhalb von 24 Stunden schon eine Vorabentscheidung. Jedoch wird jeder Kreditantrag einer Bonitätsprüfung unterzogen um die Rückzahlung des Kredites zu gewährleisten.
Die Bonitätsprüfung ist zum einen eine Sicherheit für die Bank, aber gleichzeitig schützt sie den Kreditantragsteller auch vor überschuldung.

Fällt die Bonitätsprüfung positiv aus und die Bank ist bereit dem Antragssteller einen Kredit zu gewähren, wird ein Kreditantrag vorbereitet und wenn der Kunde nicht vor Ort ist, bekommt er diesen per Post zugeschickt. Erst dann, wenn den Kreditantragssteller den Kreditantrag unterchrieben hat und diesen an die Bank oder den Kreditgeber zurück sendet, kommt ein verbindliches Kreditvertragsverhältnis Zustande, dass dann auch als Rechtsgrundlage im Kreditgeschäft gilt.

Der Kreditvertrag enthält die wesentlichen Punkte der Kreditvereinbarung:
  • Kreditzins meist p.a. (per anno)
  • Die Kreditlaufzeit, wie lange die Rückzahlung dauert
  • Die Tilgungsraten also die höhe der Rückzahlungsraten
  • Die Auszahlung des Kreditbetrags, meist auf ein Girokonto
  • Sicherheiten oder Bürgen für den Fall eines Inkasso oder Zahlungsschwierigkeiten
  • Sonderzahlungen und Sondertilgungen die während der Laufzeit möglich sind
  • Gebühren und sonstige Zusatzkosten von den Bank ***
  • Oft gelten zusätzlich die AGBs der Banken im Kreditvertrag

***Alle Infos zum Urteil des BGH zur Verjährung der Rückzahlungen von Bearbeitungsgebühren bei Krediten

Rückzahlungen von Bearbeitungsgebühren Seit Ende 2014 sollten Verbraucher bei Kreditverträgen besonders auf die Bearbeitungebühr achten.
Denn die ist seit dem nicht mehr Zulässig und darf dem Verbraucher gegenüber nicht mehr erhoben werden.
Der Kredit oder Darlehensvertrag den sie mit Ihrer Bank abschließen, sollte und darf keine weitern Gebühren mehr enthalten.
Sollte die Bank oder das Kreditinstitut, dennoch eine Bearbeitungsgebühr bei Privatkrediten im Kreditvertrag versuchen unter zu bringe, können Sie die Bank höflichst darauf hinweisen, dass es nicht mehr zulässig ist und Sie können sich eine andere Bank suchen, welche nicht versucht den Verbraucher bei dem Abschluss eine Privatkredites abzuzocken und irgendwelche Gebühren im Vertrag unterbringt, was nicht zulässig ist.

Bei herkömmlichen Ratenkrediten it die Zinsvereinbarung im Kreditvertrag meist recht einfach zu überschauen, denn kleine bis mittlere Ratenkredite haben in der Regel einen gleichbleibenden Zinsatz während der ganzen Kreditlaufzeit, sofern nichts anderes im Kreditvertag vereinbart wurde.

Wenn Sie verschiedene Kreditangebot haben, sollten sie den effektiven Jahreszins als Vergleichzins nutzen, denn dieser stellt den echten Zinssatz dar. Das Neben dem Kreditwesengesetz gibt es das Verbraucherkreditgesetz und das schreibt außerdem vor, dass der effektive Jahreszins im Kreditvertrag aufgeführt und für den Kunden ersichtlich sein muss.

Die Kreditlaufzeit wird im Kreditvertrag aufgeführt und ist für den Kunden bindend

Kreditlaufzeit im Kreditvertrag ist für den Verbraucher bindent Also selbst wenn sie früher zu Geld kommen, können Sie nicht einfach so das Geld vom Kredit zurück zahlen, sie müssen den Kredit wie im Vertrag vereinbart zuende laufen lassen. Möchten sie dennoch den Kreditvertrag vorher auflösen und das geliehene Geld zurück zahlen, wird sich die Bank die Zinsen auszahlen lassen, die sie normalerweise während der vollen Kreditlaufzeit bekommen hätte.
Während bei kleinen Ratenkrediten keine materiellen Sicherheiten verlangt werden, da hierfür oft lediglich die Rückzahlung gewährleistet sein muss. Gibt es bei Immobilienkredite und Baukredite umfangreiche Kreditverträge die auch Sicherheiten und oder Kreditbürgen beeinhalten.

Kauft man mit Hilfe eines Immobilienkredites eine Immobilie oder ein Grundstück, wird eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Dies dient zur Sicherheit für die Kreditgebende Bank für den Falle, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht ordentlich wie im Vertrag vereinbart zurück zahlen kann.

Die Auszahlung der Kreditsumme erfolgt in der Regel per Überweisung auf das Girokonto des Kreditantragstellers, sofern keine anderen Auszahlungsraten vereibart werden. Es gibt jedoch Kreditarten wie den Studentenkredit oder auch den Bafög der nicht auf einmal sondern in monatliche Raten ausgezahlt wird.

Falls der Kreditvertrag eine Klausel zum Disago vereinbart, bedeutet dies für den Kreditnehmer dass nicht die volle Kreditsumme ausgezahlt wird. Ein Disago bedeutet Auszahlungsabschlag und ist im Grunde nichts anderes als eine Kreditgebühr. Falls also im Kreditvertrag ein Disago von 5 Prozent vereinbart wurde und die Kreditsumme 10.000 Euro sind, so erhält der Kunde am Ende nur 9500 Euro auf seinem Girokonto, der Rest verbleibt (als Gebühr) bei der Bank.

Der Dispositionkredit benötigt keinen Kreditvertrag

Der Dispositionkredit ist etwas anders als herkömmliche Ratenkredite. Denn der Dispokredit benötigt keine Schriftform und kann somit ohne großen Papierkram beansprucht werden. Jedoch lassen sich die Banken den Dispokredit auf dem Girokonto teuer bezahlen, daher lohnt es sich bei längeren Zahlungsschwierigkeiten eine anderen Kreditvertrag abzuschließen den man zum einen dafür nutzt um den Girokonto wieder auszugleichen und dann Ratenweise zurück zahlt.