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Tilgungsstreckung - Streckung der Tilgung

Bei Krediten oder Darlehen ist ein geregeltes Einkommen eines des wesentlichen Bestandteile, welche vom Kreditnehmer schon bei Vertragsabschluss erfüllt sein müssen um später die meist monatlich anfallenden Tilgungsraten zahlen zu können.

Jedoch können diverse Lebensumstände dazu führen, dass man seinen Job oder die Arbeit verliert und dann Arbeit- oder Erwerbslos ist. Wenn man dann in kürzester Zeit sein geregeltes Einkommen verliert,führt dies bei den meisten Kreditnehmer zu ernsthaften finanziellen Problemen.

Denn die Ratenkredite bei der Bank müssen weiter zurück gezahlt (getilgt) werden, aber die Tilgung der laufenden Kredite oder Darlehen mit dem Arbeitslosengeld ist oft nur schwer zu bewältigen oder gar-nicht möglich.

Besonders hart trifft es Häuslebauer und Immobilienkäufer. Da diese meist langfristige Kredite bei einem Kreditinstitut am laufen haben und hier der private Finanzhaushalt schon vor der Verlust der Arbeit schwer belastet war. Daher ist der Kreditnehmer gezwungen neue Rahmenbedingungen für sein Darlehen auszuhandeln und muss die Bank um einen Zahlungsaufschub oder Tilgungsstreckung bitten.

Denn eine Kredittilgung während der Arbeitslosigkeit ist sehr schwer, da nur die wenigsten Verbraucher und Bankkunden auf so etwas vorbereitet sind.

Die Banken nehmen gerne die Tilgungsstreckung an, denn die können so mehr durch die veränderten Kondition profitieren. Im Grunde gibt es 2 Möglichkeiten bei der Tilgungsstreckung zu unterscheiden:

1. Man reduziert einfach die Tilgungsrate und verlängert somit einfach den Tilgungszeitraum (Laufzeitverlängerung)
2. Die Ratenzahlung wird für einen bestimmten Zeitraum ausgegesetzt, so dass erst zu einem späteren Zeitraum die Ratenzahlung beginnt oder Fortgeführt wird.

Bei der 2. Variante der Tilgungsstreckung spricht man auch im Volksmund von "Freijahre".
Da diese Art besonders bei Geschäftskrediten genutzt wurde um dem Geschäftspartner gute Kreditkondition zu bieten.

Aber auch Privatleute können in schwierigen Zeiten bei Ihrer Hausbank fragen, ob diese bereit sind, auf den laufenden Immobilienkredit eine Tilgungsstreckung zu machen um so einen Laufzeitverlängerung zu ermöglichen. So mancher Häuslebauer kann durch diese Streckung der Tilgung die Privatinsolvenz und die Zwangsversteigerung noch abwenden.