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Rücklastschrift

Unter einer Rücklastschrift versteht man, wenn die Lastschrift wegen mangelnder Kontodeckung nicht ausgeführt werden konnte.
Auf dem Kontoauszug des Inhabers ist es erkenntlich gemacht, dass der Betrag erst abgezogen und dann wieder gutgeschrieben worden ist.

Die Banken werden die Kosten dem Ausführer der Lastschrift in Rechnung stellen, der sie dann an den Schuldner weitergeben wird. Auch gehört es zum Service der Banken, dass sie dem Kunden von der Rücklastschrift informieren. Nur so kann dieser schnell handeln, und sich bei dem Gläubiger weitere Kosten ersparen.
Der Kontoinhaber kann auch selber eine Rücklastschrift ausführen, wenn er der Meinung ist, dass sein Konto zu Unrecht mit einer Buchung belastet worden ist.