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Unterschied Policenkredit und Policendarlehen

Policenkredit und Policendarlehen< Im Kreditgewerbe oder Darlehnsgeschäft werden oft die Worte Kredit und Darlehen verwendet. Bei den meisten Verbrauchern ist jedoch der Unterscheid zwischen den beiden Begrifflichkeiten nicht so ganz klar und nicht verständlich. Im groben gesagt gibt es auch keinen echten Unterschied zwischen dem Wort Kredit oder Darlehen. Denn beide Begriffe stehen für das Geld leihen von einem juristischen Person (Bank oder Kreditinstitut) oder das Geld leihen von natürliche Personen, wie Privatkredite von privaten Geldgeber.

Die Banken und Kreditistutite vergeben Ihre kleine und mittleren Kredite in der Regeln nur an Kunde mit einer guten Bonität. Ein wichtiges Kundebonitätskriterium ist hier der geregelte Gehaltseingang bzw. der Lohnnachweis.

Die großen Kreditinstitute wie die Banken vergeben daher Grundsätzlich keine Kredite ohne Einkommensnachweis oder Lohnnachweis an Ihre treuen Kunde, selbst wenn diese über ausreichend Sicherheit verfügen.

Sicherheiten für einen Kredit könnten zum Beispiel sein ein Haus, ein Auto oder KFZ als Sicherheit (Autosicherungskredit) und natürlich die gute alte Lebensversicherung. Diese Sicherheiten bieten in der Regeln ausreichen Wert um dennoch ein Darlehen oder Kredit zu ermöglichen. Jedoch tun sich die Banken damit etwas schwer damit von Ihren Kunden die Versicherungspolicen als Kreditabsicherung zu nutzen.

Daher gibt es spezielle Kreditanbieter und Kreditportale die es ohne die Banken ermöglichen und bereit sind als Ablehnungsalternative den Policenkredit oder ein Policendarlehen anzubieten. Wobei es zunächst keine direkten Unterschied zwischen den Begriffen Policenkredit und Policendarlehn gibt. Beides ist eine Form des Geld leihens mit der gleichzeitigen Verpflichtung das Darlehn in regelmäßigen Raten wieder zurück zu zahlen. Es fallen hierbei zusätzliche Gebühren und Zinsen an, die während der Tilgungszeit zurück gezahlt werden. Letztenendes erhält der Kunde also einen Ratenkredit in maximaler Höhe seiner Lebensversicherung,

Hier geht's zum Policenkredit Antrag:

Für wen gibt es einen Policenkredit (oder Policendarlehen) ?

Alle natürlichen Personen die eine kapitalgebundene Lebensversicherungen (auch LV auf Rentenbasis) mit entsprechendem Rückkaufswert haben, können ein Policenkredit erhalten.

Dies beinhaltet auch solche ohne ein geregeltes Einkomen, wie zum Beispiel:
Selbstständige und Geschäftskredite, Hausfrauen, Studenten, Arbeitssuchenden sofern eine eigene Lebensversicherungspolice vorliegt.

Gleichzeitig muss beachtet werden, dass bei einer Lebensversicherung auf Rentenbasis der Nettokreditbetrag kleiner oder gleich dem Rücklaufswert ohne Überschussanteil sein. Außerdem sollte die Kreditlaufzeit bis maximal zum Renteneintrittsalter gehen, also höchsten bis zum 65. oder 67. Lebensjahr. Auch sollte eine Todesfallabsicherung vorhanden sein, die jedoch den Nettokreditbetrag nicht überschreitet. Die Police sollte mit der Option zur Kapitalwahlrecht ausgestattet sein.
/ Wenn diese Punkte bei Ihrer Police zutreffen, können Sie einen Policenkredit oder ein Policendarlehen beantragen.