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Der Sinn und Zweck von Kreditgarantiegemeinschaften bei der Kreditvergabe

Kreditgarantiegemeinschaften
Mitte der fünfziger Jahre haben unterschiedliche Berufsstände aus einigen Bundesländer die so genannten Kreditgarantiegemeinschaft, kurz KGG gegründet. Es ist noch bis heute eine Selbsthilfeeinrichtung die zur Beschaffung von Fremdkapital dient. Damals haben sich Handwerksverbände, Handelsverbände, Gaststättenverbände und Industrieverbände zusammen geschlossen und diese Kreditgarantiegemeinschaft gegründet.
Der Ausgangspunkt für diese Vereinigung was, dass Unternehmer immer in Problem bei der Kreditbeschaffung hatten, weil in vielen Fällen nicht die banküblichen Sicherheiten geboten werden. Besonders bei Neugründung eines Unternehmens. Damit die vielen kleine und mittelständischen Unternehmen und Betriebe auch die Möglichkeit haben einen Kredit zu bekommen.
Heute zählen zu den Gesellschafter der KGG viele Fachverbände, einige der zuständigen Handelskammern oder Handwerkskammern und auch einige der Kreditinstitute.

So übernimmt die Kreditgarantiegemeinschaft im Problemfall modifizierte Ausfallbürgschaften bis zu maximal 80 Prozent der gesamten Kreditbetrages. Die Hausbank muss für den Rest von 20 Prozent selbst den Schaden ausgleichen.
Von der öffentlichen Hand bekommen die Kreditgarantiegemeinschaften 60 Prozent des verbürgten Betrages. Dank dieser neuen Grundlage und gegebenen Bürgschaften können die Kreditinstitute längerfristige Darlehen oder Kredite zur Finanzierung des Unternehmens dienen, vergeben. Diese Darlehen können für Firmenneugründungen, Firmenerweiterunge oder auch für Modernisierungs- und Rationalisierungsvorhaben genutzt und von der Bank vergeben werden.