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    Kreditauskünfte - Kreditauskunft durch die SCHUFA

    Kreditauskünfte
    Nicht nur Kreditinstitute sind berechtig Informationen in Bezug auf Kredite und Antragssteller zu geben. Daher erteilen auch andere gewerbsmäßige Auskunfteien wie zum Beispiel die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherungen Auskünfte zu Kreditantragssteller. Die Schutzgemeinschaft ist auch besser bekannt als SCHUFA. Die Banke holen sich Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der Antragssteller. Zudem wird noch die Zahlungsfähigkeit der einzelnen Kunden geprüft. Die herausgegebenen Informationen werden unterschieden in:
  • Allgemeine Informationen über Antragssteller, welche nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erteilt werden dürfen
  • Informationen über Firmen und Gewerstätige die grundsätzlich herausgegeben werden können. Sofern der Antragssteller oder Kunde es nicht ausdrücklich am besten schriftlich untersagt. Mittlerweile ist das Auskunfverfahren schon standardisierte und dient einzig und allein zur feststellung der Bonität. Bei der erteilen Auskünften dürfen keine Einzelheiten über Geschäftsvorgänge oder andere geschützen Informationen preis gegeben werden. Im allgemeinen sind diese Infos sehr vorsichtig zu formulieren um keine Firmengeheimnisse preis zu geben.
    Letztendlich dient das Bankauskunftverfahren in erster Linie der Beurteilung und Einschätzung von Kreditrisiken. Genau das ist heute die Aufgabe der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherungen (Schufa). Denn es ist eine Gemeinschaftseinrichtung des Kreditgewerbes, welche letztendlich Kreditinstitute wie Banken oder private Institute von Kreditausfällen oder gar Kreditbetrüger schützen soll. Um die relevanten Auskünfte ein zu holen werden währen dem Prüfprozess nur die wichtigsten Daten eines Kreditverhältnisses an die Schufa übermittelt. Das können Informationen zur Ratenzahlungen oder andere Besonderheiten sein. Jedoch beschränket sich das Auskunftverfahren auf die Liquiditätsprüfung des Kreditantragsstellers.

     

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