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Kapitalbindungsfrist

Die Kapitalbindungsfrist ist die Zeit, in der der Anleger von Kapital über dieses nicht verfügen kann.
Die Kreditinstitute erlauben es nicht, dass in der auch unter der Laufzeit bekannten Zeit, der Anleger eine Verfügung tätigt. In Ausnahmefällen kann es zu einer Handlung in der Kapitalbindungsfrist kommen. Dann, wenn der Kunde nachweisen kann, dass das Geld der einzige Ausweg aus einer schwierigen Situation ist, etwa bei einem Todesfall, dann stellen sich die Banken meist nicht dagegen. Allerdings muss der Kunde dann damit rechnen, dass er die schon gutgeschriebenen Zinsen zurückerstatten muss. Auch eine Strafgebühr kann fällig werden.