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Einzugsermächtigung

Ein Kontoinhaber kann einem Schuldner eine Einzugsermächtigung zur Einziehung einer bestimmten Schuldsumme erteilen.
Dieses ist bei vielen Rechnungen der Fall. Auch im Handel ist dieses Verfahren sehr häufig anzutreffen. Der Kunde unterschreibt ein Formular, mit dem er sein Einverständnis gibt, dass die Summe einmalig oder auch monatlich von seinem Bankkonto (Girokonto) eingezogen werden darf.

Vorteile und Nachteile der Einzugsermächtigung
So bequem einen Einzugsermächtigung in den meisten Fällen auch ist, so unangenehm kann es auch sein, wenn Firmen Beträge von Bankkonto einziehen zu denen Sie nicht berechtigt sind. Es kann immer wieder vorkommen, dass man zum beispiel von einer Telefongesellschaft etwas in Rechnung gestellt bekommt, dass so nicht ganz richtig. Da die meisten Telefongesellschaften eine Einzugsermächtigung bei vielen Ihrer Kunden haben, buchen die einfach die Rechnung vom Girokonto ab.
Das Problem des Kontoinhaber ist nun, dass er diese Buchung nicht mehr zurück holen kann, wenn er feststellt, dass die Telefongesellschaft zu viel abgebucht hat.

Bei einer manuellen Überweisung schaut die Sache aber etwas besser aus, denn diese kann man oft noch viele Tage nach aktivierung auch wieder zurück buchen lassen. Warum man keine Einzugsermächtigung ebenso zurück buchen kann, ist mir ein Rätzel...
Der größte Vorteil bei einer Einzugsermächtigung ist sicherlich der, dass man nicht jeden Monat seine Miete, Kreditrate oder sonstige laufende Kosten manuell überweisen muss. Mit der Hilfe einer Einzugsermächtigung geschieht das dann alles immer automatisch und der Girokontoinhaber sollte nur regelmäßig seine Kontoauszüge kontrollieren um zu prüfen, was da genau abgebucht wird und ob das mit den Rechnungen übereinstimmt.
Um eine Einzugsermächtigung zu erteilen muss der Kontoinhaber schriftlich und mit seiner Unterschrift zustimmen. Ohne die schriftliche Zustimmung des Kontoinhabers kann keiner und keine Firma irgendwas einfach so vom Girokonto abbuchen.