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Disago

Wer ein Darlehen aufnimmt vereinbart mit seiner Bank häufig ein Disago.
Es handelt sich hierbei um einen Abzug von der vereinbarten Darlehnsumme, der gewöhnlich in Prozent ausgedrückt wird. Der Kreditnehmer erhält den um das Disago verminderten Betrag, während Zinsen und Tilgungen vom gesamten Dahrlehnsbetrag berechnet werden. Der Abschlag verteuert die Kreditaufnahme entsprechend.
Besonders bekannt ist das Disago bei der Baufinanzierung. Hier spricht man auch vom Damnum. Das Disago bei Hypotheken, das nicht selten sogar über fünf prozent hinausgeht, hat die Aufgabe die laufende Zinsbelastung möglichst niedrig zu halten.

Das Disagio
dient Ursprünglich zur Deckung der mit der Kreditvergabe zusammenhängenden Kosten. Heute liegt sein Sinn vor allem darin, die Effektivverszinsung eines Darlehens entsprechend der Marktlage zu reduzieren. Wenn Beispielsweise der Kapitalmarkt Zins bei 7 Prozent liegt, werden neue Anleihen bevorzug mit dem runden Nominalzins von 7 Prozent ausgestattet. Die Feinsteuerung erfolgt dann über den Ausgabekurs, der im vorliegenden Fall je nach Laufzeit um circa 98 Prozent festgesetzt werden würde.
Unter Agio versteht man hingegen ein Aufgeld auf den Nennwert. Es kommt inbesondere bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften vor.

Ein Disagio wird auch Damnum genannt. Es ist der Abschlag vom Nennwert, welcher bei der Ausreichung eines Kredites vereinbart werden kann. Es wird in der Regel in Prozent angegeben. Das Disagio wird direkt bei Kreditauszahlung einbehalten, wodurch die spätere monatliche Zinsbelastung niedriger gehalten wird.