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Die Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist zu Beginn des Jahres 2009 eingeführt worden.
Es ist die Steuer, die für Private Kapitaleinnahmen gezahlt werden muss. Immer dann, wenn eine Geldanlage genutzt wird, wird der steuerpflichtige Betrag direkt von der ausgebenden Stelle an das Finanzamt des Nutzers abgeführt. Der Vorteil, den die Abgeltungssteuer den Menschen bringen soll, liegt in dem einheitlichen Steuersatz für alle Kapitalerträge. Vor der Zeit wurde der Steuersatz je nach Art der Einnahmen festgelegt. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ist der Steuersatz auf den Prozentsatz von 25 festgesetzt worden. Dazu müssen dann noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer gezahlt werden, sodass die Einnahmen mit maximal 26,375 Prozent versteuert werden müssen.