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    Banken und Kreditinstitute sind verpflichtet vor überteuerten Immobilien zu warnen
    Immobilienkäufer können darauf hoffen, dass sie gewarnt werden wenn sie dabei sind eine überteuerte Immobilie zu kaufen. Denn falls eine Bank erkennt, dass die zu kaufende Immobilie deutlich über dem Marktwert liegt, dann müssen sie den Immobilienkäufer darauf aufmerksam machen.
    Ein aktuelles Urteil der vom Bundesgerichtshof verpflichtet nun damit die Kreditinstitute damit stärker als je zuvor. Es ist auch nicht entscheidend, dass die Bank wusste ob der Verkehrswert der Immobilie überteuert war. Denn im konkreten Fall müssen die Banken sämtlichen Zinsen und Tilgungen an den Immobilienkäufer wieder zurückzahlen. Denn es wird vorausgesetzt, dass sich ein Bankmitarbeiter mit den gegebenen Unterlagen zum Immobilienkauf und Immobilienfinanzierung erkennen müssen, dass es sich um eine überteuerte Immobilie handelt. Nach der Ansicht eine Nürnberger Rechtsanwalt, ermöglicht der Bundesgerichtshof den Anlegern mit diesem Urteil die in den 90er Jahren zum kauf von überteuerten Eigentumswohnungen und Immobilien verführt worden sind , gegenüber den Banken die Stornierung und somit auch die Rückabwicklung des Immobiliedarlehen der über Jahre gezahlten Kreditzinsen und Tilgungsraten im Schadensfall geltend machen zu können. Daher sollte jeder Immobilienkäufer der einen Kredit aufnehmen muss um die Wunschimmobilie zu kaufen, in jedem Fall vor dem Kauf einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen um größerem Schaden und ärger aus dem Weg zu gehen.